01.01.2017: Geringe Beitragserhöhungen bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Wer mit seiner beruflichen Selbständigkeit scheitert, kann Arbeitslosengeld beantragen. Voraussetzung ist: Er / Sie hat in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige eingezahlt. Das sogenannte „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag” muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III gestanden hat (z.B. einem Beschäftigungsverhältnis). Oder er muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine Leistung des SGB III bezogen haben (z.B. Arbeitslosengeld).

Der Beitragssatz für das Jahr 2017 liegt unverändert bei drei Prozent. Auf Basis der geplanten Bezugsgrößen von 2.975 Euro (West) und 2.660 Euro (Ost) liegt der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige bei 89,25 Euro (West) bzw. 79,80 Euro (Ost).

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