Laptop, Notizblock, Notizbuch, Kalender, Mobiltelefon, Handy, Stift, Termin, Terminübersicht, Terminplan

01.07.2020: Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Ab 01.07.2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen.

Ab dem 01.04.2021 soll für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro pro Stunde und im Westen in Höhe von 12,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Die Ost-West Angleichung soll zum 01.09.2021 auf einheitlich 12,50 Euro pro Stunde vollzogen werden. Ab 01.04.2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte auf 13,20 Euro pro Stunde steigen.

Zum 01.07.2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde eingeführt werden. Ab 01.04.2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 Euro pro Stunde steigen.

Um diesen Inhalt vollständig lesen zu können, müssen Sie über ein Abonnement verfügen:

Abonnement erwerben oder

In Kundenkonto anmelden

Ihr RSS Feed (erst nach Anmeldung ersichtlich): You don’t have access to this RSS feed.

Veröffentlicht in Arbeitgeber, Information.

Gründen im Nebenerwerb bietet (angehenden) Gründern und Unternehmern ein umfangreiches Informationsportal mit wertvollen Tipps, Seminar- und Veranstaltungsangeboten sowie individuelle Beratungen und Coaching in nahezu allen gründungsrelevanten Bereichen an. Neben einer gewöhnlichen Beratungsdienstleistung erhalten potentielle Enterpreneure bei "Gründen im Nebenerwerb" auch sog. Tragfähigkeitsbescheinigungen, bspw. für die Beantragung des Gründungszuschusses.

Zudem können Sie bei "Gründen im Nebenerweb" auch Unterstützung bei der Erstellung Ihres eigenen Imagevideos / Elevator Pitches sowie dem anschließenden Schnitt und der Vermarktung über die eigene Homepage bzw. die sozialen Medien erhalten. Durch diese Angebote sticht die Plattform als Full-Service-Anbieter in der Gründungslandschaft hervor.

Angaben gemäß §5 TMG:

Gründen im Nebenerwerb
c/o Alexander Hof
Badener Str. 13
86916 Kaufering

Telefon: +49 8191 3314670
Telefax: +49 8191 3314671
[email protected]
www.gruenden-im-nebenerwerb.de

www.fb.com/gruendenimnebenerwerb
Instagram: @gruendenimnebenerwerb

Presse: http://gin.link/presse
Kontakt: http://gin.link/kontakt

Impressum: http://gin.link/impressum
Datenschutz: http://gin.link/datenschutz

Kundenkontakt:

Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Beratungen
[email protected]
Telefon: bitte vorübergehend +49 8191 3314670 kontaktieren

Online-Shop
[email protected]
Telefon: bitte vorübergehend +49 8191 3314670 kontaktieren

Marketing und PR
[email protected]
Telefon: bitte vorübergehend +49 8191 3314670 kontaktieren

Gewähltes Mitglied des Regionalausschusses (Stellvertretender Vorsitzender) Landsberg am Lech und der Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern (2021 bis 2026) sowie in den dortigen Fachausschüssen für Digitalisierung und Umwelt & Energie.