2017: Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,8 Prozent

Die jetzt in Kraft getretene Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 bringt erfreuliche Nachrichten bei der Belastung durch die Künstlersozialabgabe: Im Jahr 2017 soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung von aktuell 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent sinken.

Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage für die Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

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