25.05.2018: Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes tritt in Kraft

Im Bundesgesetzblatt ist die durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung notwendig gewordene Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verkündet. Das Gesetz tritt – mit der DS-GVO – zum 25.05.2018 in Kraft. Es sieht insbesondere bei den Betroffenenrechten einige Erleichterungen für den Verantwortlichen vor. Damit müssen Unternehmen nunmehr nicht nur die DS-GVO sondern auch das BDSG beachten.

Bundesgesetzblatt 2017/I, Seite 2097 f.

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