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ab 01.07.2022: Neue Regelung für Onlinehändler

Die Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG) zum 01.07.2022 nimmt Akteur*innen im E-Commerce stärker in die Pflicht. Elektronische Marktplätze haben eigene direkte Prüfpflichten und müssen kontrollieren, dass ihre Händler die verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllen. Auch Fulfillment-Dienstleister müssen sicherstellen, dass sich ihre Auftraggeber rechtskonform verhalten.

Ab dem 05.05.2022 startet der neue Registrierungsprozess und Sie können sich auch für Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht registrieren.

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Veröffentlicht in Recht.

Gründen im Nebenerwerb bietet (angehenden) Gründern und Unternehmern ein umfangreiches Informationsportal mit wertvollen Tipps, Seminar- und Veranstaltungsangeboten sowie individuelle Beratungen und Coaching in nahezu allen gründungsrelevanten Bereichen an. Neben einer gewöhnlichen Beratungsdienstleistung erhalten potentielle Enterpreneure bei "Gründen im Nebenerwerb" auch sog. Tragfähigkeitsbescheinigungen, bspw. für die Beantragung des Gründungszuschusses.

Zudem können Sie bei "Gründen im Nebenerweb" auch Unterstützung bei der Erstellung Ihres eigenen Imagevideos / Elevator Pitches sowie dem anschließenden Schnitt und der Vermarktung über die eigene Homepage bzw. die sozialen Medien erhalten. Durch diese Angebote sticht die Plattform als Full-Service-Anbieter in der Gründungslandschaft hervor.

Angaben gemäß §5 TMG:

Gründen im Nebenerwerb
c/o Alexander Hof
Badener Str. 13
86916 Kaufering

Telefon: +49 8191 3314670
Telefax: +49 8191 3314671
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www.gruenden-im-nebenerwerb.de

www.fb.com/gruendenimnebenerwerb
Instagram: @gruendenimnebenerwerb

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Gewähltes Mitglied des Regionalausschusses (Stellvertretender Vorsitzender) Landsberg am Lech und der Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern (2021 bis 2026) sowie in den dortigen Fachausschüssen für Digitalisierung und Umwelt & Energie.