Das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 48, vom 21.07.2017 (Seite 2434ff.) verkündet und am 22.07.2017 in Kraft getreten.
Es enthält unter anderem:
– Satzungsgestaltungsmöglichkeiten
– höhere Schwellenwerte für die Befreiung der Jahresabschlussprüfung sowie
– eine vereinfachte Prüfung für Kleinstgenossenschaften.