Pflicht-Altersvorsorge in der Selbständigkeit?

Sie haben ein Leben lang gearbeitet ? Im Alter erhalten Sie dennoch keinen Cent und sind auf die Grundsicherung (ALG II) vom Staat angewiesen? Für viele Selbstständige könnte dieses Szenario Realität werden. Denn im Gegensatz zu Arbeitern und Angestellten, die Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, und Beamten, die vom Staat eine Pension beziehen, besteht für etwa 75 Prozent der rund 4,3 Millionen Selbstständigen in Deutschland keine Pflicht zur persönlichen Altersvorsorge. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B.  Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater u.a.) sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks zu werden und regelmäßig Beiträge für die Altersbezüge zu bezahlen.

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sorgt die Hälfte der rund 2,3 Millionen sogenannten „Solo-Selbstständigen“, die keine Mitarbeiter beschäftigen, nicht für das Alter vor und ist damit langfristig von Altersarmut bedroht. Um das zu verhindern, gibt es derzeit in der Großen Koalition Überlegungen, auch für Selbstständige eine Pflicht zur Altersvorsorge einzuführen. Die Union erwägt, den Freiberuflern die Wahl zu lassen: Entweder sie zahlen in die gesetzliche Rentenkasse ein oder sie erbringen den Nachweis, dass sie ausreichend privat vorsorgen. Auch die SPD hegt Sympathien für eine Einbeziehung der Selbstständigen in das System der gesetzlichen Versicherung.

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