Stellungnahmen zum Gründungszuschuss
Viele Nebenerwerbsgründer gehen innerhalb der ersten drei Jahre in den Vollerwerb über. Gerne erstellen wir die fachkundige Stellungnahme für Ihr Vorhaben. Diese wird bspw. für die Agentur für Arbeit, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft benötigt. Unser nachfolgendes ERS-Modell© hat sich dabei bewährt.
1. Erstgespräch
Um eine Stellungnahme zu einem Vorhaben abzugeben, ist es unerlässlich den Gründer und dessen Geschäftsmodell kennen zu lernen.
Es gilt zu klären, wo der Gründer gerade steht, was noch alles zu erledigen ist und was die nächsten Schritte sind. Gegebenenfalls sind noch Fristen zu prüfen. Nur so kann am Ende eine objektive Beurteilung stattfinden.
2. Rückmeldung zum Konzept
Vor einer Stellungnahme zum Vorhaben ist es durchaus sinnvoll, das Konzept einem ersten Check zu unterziehen. Hierbei werden Ihnen Unstimmigkeiten offengelegt und das Konzept kritisch diskutiert.
3. Stellungnahme
Das Unternehmenskonzept wird geprüft, abschließende Fragen geklärt und eine objektive Stellungnahme erstellt.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Nebenstehend finden Sie eine Auswahl der am häufigst gestellten Fragen zum Gründungszuschuss. Da es bei der Förderung um Einzelfallentscheidungen geht, ist eine individuelle Klärung der persönlichen Situation unabdingbar.
Auf die Leistung besteht derzeit kein Rechtsanspruch. Zudem gilt der sog. Vermittlungsvorrang (abhängige Beschäftigung vor Selbständigkeit).
Bitte beachten Sie: Auch eine positive Stellungnahme bedeutet nicht, dass Sie die Förderung der Agentur für Arbeit erhalten.
Unter Umständen kann unser Beratungs-/Bearbeitungsprozess für die Stellungnahme zum Gründungszuschuss auf zwei Phasen verkürzt bzw. zusammengefasst werden. Dies hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Bitte sprechen Sie Ihren Berater an.
Noch ein Tipp:
Da für die Umsetzung des Vorhabens meist zu wenig Zeit eingeplant wird, planen Sie Ihr Vorhaben bitte rechtzeitig. Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage an fachkundigen Stellungnahmen für den Gründungszuschuss am Jahresende am höchsten.
Selbstverständlich kann es auch zu einer negativen Stellungnahme kommen.
Deshalb unser Tipp:
Nutzen Sie unser erprobtes 3-Phasen ERS-Modell©.
Checkliste für Ihre Stellungnahme
Für die Erstellung der Tragfähigkeitsbescheinigung werden i. d. R. nachfolgende Unterlagen benötigt. Beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen (insbesondere das Fehlen der Formulare der Agentur für Arbeit) zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen, die in Ihrem Interesse vermieden werden sollten.
□ Businessplan (= Unternehmenskonzept)
Der Businessplan darf sich nicht in floskelhaften Erzählungen ohne konkreten Bezug auf die eigene Unternehmung erschöpfen. Auch die reine stichpunktartige Auflistung des Unternehmenskonzepts ist zu vermeiden.
□ Finanz- und Liquiditätsplan
Zur Erstellung des Finanz- und Liquiditätsplans empfehlen wir unsere Vorlage, welche den formellen Anforderungen der Agentur für Arbeit entspricht.
Um den Finanz- und Liquiditätsplan nachvollziehen zu können, sollte das Zahlenwerk auch im schriftlichen Teil des Businessplans erläutert werden. Dies gilt im Besonderen bezogen auf die geplanten Umsätze und Investitionen.
□ Aktueller Lebenslauf
□ Zeugnisse, Zertifikate, Erlaubnisse, Befähigungsnahweise etc. (vorhabensbezogen)
□ Formulare der Agentur für Arbeit (Originale erforderlich!)
□ Antrag auf Gründungszuschuss
□ Anforderung der Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
□ ggf. weitere Unterlagen, wie Miet-/Pachtvertrag, Geschäftsführer-/Gesellschaftervertrag, etc.
(Unser Berater klärt die ggf. weiteren erforderlichen Unterlagen mit Ihnen ab)

Bearbeitungsdauer:
Ohne Beratung ca. 14 Tage, ansonsten individuelle Zeitplanung in Abhängigkeit der oben beschriebenen möglichen drei Phasen.
Abschließende Hinweise:
Sollten Änderungen / Ergänzungen erforderlich sein und/oder Unterlagen unvollständig sein, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Terminplanung. Ein direkter Versand an die Agentur für Arbeit wird aktuell nicht vorgenommen.
Die auf dieser Unterseite angebotenen Dienstleistungen (Stellungnahmen) stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar. Die Bestätigung des Zugangs der elektronischen Anfrage erfolgt durch einen entsprechenden, einmalig eingeblendeten, automatisierten Hinweis unmittelbar nach dem Absenden des Kontaktformulars. Dieser stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Annahme und eine entsprechende Rückantwort (schriftlich, per E-Mail oder Fax an die vom Antragsteller angegebene Adresse) zustande. Darüber hinaus behalten uns das Recht vor, Anfragen abzulehnen.