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BFH Urteil zur Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.06.2018 zum Aktenzeichen VI R 32/16 über die Berechnung der 44 Euro-Freigrenze bei Sachbezügen geurteilt. Liefert der Arbeitgeber die Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers, liegt eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor, in Form der Versandkosten. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der Freigrenze von 44 Euro einzubeziehen.

Zum BFH-Urteil

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Veröffentlicht in Rechtsprechung.

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