bis 31.12.2021: Neustarthilfe Plus für Oktober bis Dezember

Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht.

Anträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 können Sie bis 31. Dezember 2021 stellen.

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Veröffentlicht in Existenz, Finanzierung.

Gründen im Nebenerwerb bietet (angehenden) Gründern und Unternehmern ein umfangreiches Informationsportal mit wertvollen Tipps, Seminar- und Veranstaltungsangeboten sowie individuelle Beratungen und Coaching in nahezu allen gründungsrelevanten Bereichen an. Neben einer gewöhnlichen Beratungsdienstleistung erhalten potentielle Enterpreneure bei "Gründen im Nebenerwerb" auch sog. Tragfähigkeitsbescheinigungen, bspw. für die Beantragung des Gründungszuschusses.

Zudem können Sie bei "Gründen im Nebenerweb" auch Unterstützung bei der Erstellung Ihres eigenen Imagevideos / Elevator Pitches sowie dem anschließenden Schnitt und der Vermarktung über die eigene Homepage bzw. die sozialen Medien erhalten. Durch diese Angebote sticht die Plattform als Full-Service-Anbieter in der Gründungslandschaft hervor.

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Gewähltes Mitglied des Regionalausschusses (Stellvertretender Vorsitzender) Landsberg am Lech und der Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern (2021 bis 2026) sowie in den dortigen Fachausschüssen für Digitalisierung und Umwelt & Energie.