Schrank, Bücher, Gesetze, Recht, Rechtsprechung

Briefkastenanschrift genügt für korrekte Rechnungsstellung

Finanzämter dürfen den Vorsteuerabzug nicht verweigern, weil die Rechnung unter einer Briefkastenadresse ausgestellt wurde. Für die Wirksamkeit der Rechnung genügt, dass der der Unternehmer unter der Anschrift erreichbar ist. Die Angabe des Orts der wirtschaftlichen Tätigkeit ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesfinanzhof BFH nun unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden.

Entschieden wurde über die Klage des Kunden eines Kfz-Händlers. Der Händler stellte seine Rechnungen unter einer Briefkastenadresse aus. An dem Ort der Adresse befand sich jedoch kein Autohaus, sondern lediglich ein Büro, wo Post ankam und auch bearbeitet wurde. Die Fahrzeuge wurden online angeboten und an öffentlichen Plätzen übergeben. Ein klassisches Autohaus betrieb der Händler nicht.

Um diesen Inhalt vollständig lesen zu können, müssen Sie über ein Abonnement verfügen:

Abonnement erwerben oder

In Kundenkonto anmelden

Ihr RSS Feed (erst nach Anmeldung ersichtlich): You don’t have access to this RSS feed.

Veröffentlicht in Rechtsprechung.

Gründen im Nebenerwerb bietet (angehenden) Gründern und Unternehmern ein umfangreiches Informationsportal mit wertvollen Tipps, Seminar- und Veranstaltungsangeboten sowie individuelle Beratungen und Coaching in nahezu allen gründungsrelevanten Bereichen an. Neben einer gewöhnlichen Beratungsdienstleistung erhalten potentielle Enterpreneure bei "Gründen im Nebenerwerb" auch sog. Tragfähigkeitsbescheinigungen, bspw. für die Beantragung des Gründungszuschusses.

Zudem können Sie bei "Gründen im Nebenerweb" auch Unterstützung bei der Erstellung Ihres eigenen Imagevideos / Elevator Pitches sowie dem anschließenden Schnitt und der Vermarktung über die eigene Homepage bzw. die sozialen Medien erhalten. Durch diese Angebote sticht die Plattform als Full-Service-Anbieter in der Gründungslandschaft hervor.

Angaben gemäß §5 TMG:

Gründen im Nebenerwerb
c/o Alexander Hof
Badener Str. 13
86916 Kaufering

Telefon: +49 8191 3314670
Telefax: +49 8191 3314671
[email protected]
www.gruenden-im-nebenerwerb.de

www.fb.com/gruendenimnebenerwerb
Instagram: @gruendenimnebenerwerb

Presse: http://gin.link/presse
Kontakt: http://gin.link/kontakt

Impressum: http://gin.link/impressum
Datenschutz: http://gin.link/datenschutz

Kundenkontakt:

Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Beratungen
[email protected]
Telefon: bitte vorübergehend +49 8191 3314670 kontaktieren

Online-Shop
[email protected]
Telefon: bitte vorübergehend +49 8191 3314670 kontaktieren

Marketing und PR
[email protected]
Telefon: bitte vorübergehend +49 8191 3314670 kontaktieren

Gewähltes Mitglied des Regionalausschusses (Stellvertretender Vorsitzender) Landsberg am Lech und der Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern (2021 bis 2026) sowie in den dortigen Fachausschüssen für Digitalisierung und Umwelt & Energie.