Bundeskabinett beschließt Mittelstandsförderung aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2023

Das Bundeskabinett hat am 27.07.2022 den Entwurf des ERP- Wirtschaftsplangesetzes 2023 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2023 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Mrd. Euro erhalten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.

Durch die Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsfinanzierung von ERP-Sondervermögen und KfW zu Beginn des Jahres 2022 werden kleine und mittlere Unternehmen unabhängig vom Alter, d. h. nicht nur Gründungen, finanziert. Damit profitiert eine sehr viel breitere Zielgruppe von Unternehmen von den ERP-Förderkrediten, welche von der KfW angeboten werden.

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Veröffentlicht in Existenz, Finanzierung, Gründer, Unternehmer.

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