Corona-News: Wichtige Informationen für betroffene Unternehmer/ Unternehmen im Überblick

Sollten Sie in diesen schwierigen Zeiten jemanden zum Reden brauchen, beachten Sie bitte nachstehende Anlaufstellen:

Evangelische Telefonseelsorge: Tel.: 0800/ 111 0 111

Katholische Telefonseelsorge: Tel.: 0800/ 111 0 222

Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Hausarzt, eine Ihnen vertraute Hilfseinrichtung oder den bundesweiten Bereitschaftsdienst unter 116 117.

Corona-News

Wichtige Informationen/ Formulare für betroffene Unternehmen im Überblick

Corona-Informationen bei Gründen im Nebenerwerb

Ihre Fragen zu Corona senden Sie bitte per Mail an [email protected] - wir bieten keine individuelle Steuer- bzw. Rechtsberatung.

Beachten Sie die sich kurzfristig ändernden Maßnahmen/ Vorschriften der jeweiligen Landesregierung/en sowie der Bundesregierung, die sich auf Ihre Selbständigkeit auswirken.

Für Bayern sehen Sie zusätzlich auf die Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Hier finden Sie die entsprechenden Bekanntmachungen, Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen etc.

+++ BREAKING NEWS +++

Bis 30.06.2023 in Bayern - Prüfung der Soforthilfe

Seit dem 28. November 2022 werden an die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfen sowohl postalisch, als auch per E-Mail, Anschreiben zur Erinnerung an die unverzügliche Verpflichtung zur Überprüfung der erhaltenen Corona-Soforthilfe versendet. Die nachträgliche Überprüfung der bei Antragstellung getroffenen Prognose soll nun anhand der zur Verfügung gestellten Berechnungshilfe durchgeführt werden. Eine mögliche Überkompensation ist bis 30.06.2023 zurückzuzahlen. Mehr Informationen erhalten Sie online beim Bayerischen Wirtschaftsministerium.

Unterstützung von Bund und Ländern

Zwischenzeitlich sind unterschiedlichste (finanzielle) Unterstützungsmaßnahmen über den Bund und die Länder auf den Weg gebracht. Informationen zu den Bundesförderprogammen erhalten Sie unter www.kfw.de bzw. bei Ihren Landesföderbanken (z. B. in Bayern, der www.lfa.de).

Bis 30.06.2023: Zugangserleichterungen beim Kurzarbeitergeld verlängert

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Mit der Verordnung werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere sechs Monate bis zum 30.06.2023 verlängert.

Quelle: Pressemitteilung des BAMS vom 14.12.2022

+++ bis 31.12.2022 vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (ALG II) +++

Als Reaktion auf die Corona-Pandemie ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung (SGB II/ SGB XII) seit März 2020 vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Quelle: Pressemitteilung des BMAS vom 23.02.2022

Corona-Informationen bei Gründen im Nebenerwerb / Steuern

+++ Anträge auf Steuererleichterung +++

Des Weiteren können Anträge auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus (externe PDF) beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Weitere Informationen und Links für bayerische Unternehmen finden Sie zudem unter diesem Link bei der bayerischen Staatsregierung.

Corona-Informationen bei Gründen im Nebenerwerb / Sozialversicherungen

+++ Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen +++

Wir möchten die von der Coronakrise betroffenen Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass es der Bundesregierung kurzfristig gelungen ist, den Unternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich die Sozialversicherungsbeiträge stunden zu lassen. Den Unternehmen wird empfohlen unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen zu wenden. Bitte beachten Sie, dass diese Option nur dann greift, wenn alle anderen Hilfen ausgeschöpft wurden.
Einen Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie hier (externe PDF). Die Voraussetzungen für die Stundung finden Sie hier (externe PDF).

Corona-Informationen bei Gründen im Nebenerwerb / Homeoffice

+++ Bis 31.12.2023: „Digital Jetzt“ +++

Wer die Förderung beantragen kann

Mittelständische Unternehmen

  • aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
  • mit 3 bis 499 Beschäftigten,

die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

Diese Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem:

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Laufzeit der Förderung

Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Das sind die Ziele des Programms

Das Programm unterstützt KMU und Handwerk bei der digitalen Transformation. Ziele sind:

  • Mehr Investitionen mittelständischer Unternehmen in digitale Technologien sowie Qualifizierung und Know-how der Beschäftigten
  • Mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei KMU und Handwerk
  • Verbesserte digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen
  • Mehr Chancen durch digitale Geschäftsmodelle
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU
  • Befähigung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung ihres Unternehmens anzustoßen
  • Höhere IT-Sicherheit in Unternehmen
  • Stärkung von Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen

Quelle: Zur Seite des BMWi

Corona-Informationen bei Gründen im Nebenerwerb / Wirtschaftsbeihilfen für November 2020

+++ "go-digital" +++ Neuauflage 2022 + + +

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren? Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand? Dann sollten Sie go-digital kennenlernen!

Mit seinen fünf Modulen
- „Digitalisierungsstrategie“,
- „IT-Sicherheit”,
- „Digitalisierte Geschäftsprozesse”,
- „Datenkompetenz“ und
- „Digitale Markterschließung”
unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung. go-digital unterstützt Sie nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

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Die go-digital-Richtlinie wird ab dem 01.01.2022 in geänderter Form weitergeführt. Die wichtigsten Informationen vorab:
1. Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert;
2. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden;
3. Gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen;
4. Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist;
5. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite;
6. Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein;
7. Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.
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Mehr auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Bleiben Sie auf dem laufenden mit Gründen im Nebenerwerb

Erfahren Sie schnell alles wesentliche rund um die berufliche selbständige Nebentätigkeit sowie die aktuellen Geschehnisse *
Hierzu haben wir aktuell drei Medien zur Verfügung. Unseren Blog, unseren WhatsApp-Service in Echtzeit und unsere Veranstaltungstipps:

Aktuelle Blogbeiträge

In unserem Blog erhalten Sie regelmäßig werktags von Montag bis Freitag um 8 Uhr zu ausgewählten Wirtschaftsthemen Informationen, wie z.B. zu Messen und Veranstaltungen, die für Sie und Ihr Unternehmen relevant sein können.

Diskutieren Sie zu diesen mit. Wir freuen uns über Ihr Feedback!

! Bitte beachten Sie den Hinweis zu unseren aktuellen Blogbeiträgen !

Bevorstehende Veranstaltungen

In unserem Eventkalender geben wir Ihnen spannende Veranstaltungstipps zum Thema "Gründen im Nebenerwerb" bekannnt. Sollten Sie Anbieter einer Veranstaltung sein, kontaktieren Sie uns. Wir tragen das Event gerne mit allen relevanten Informationen für Sie in den Kalender ein. Bitte beachten Sie, dass wir für Inhalt und Durchführung der Veranstaltung/en Dritter keine Haftung übernehmen können. Diese obliegt einzig und allein dem/den Veranstalter/n.

Hinweis zu den Blogbeiträgen:

! Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie kann es sein, dass Veranstaltungen aus unseren Blogbeiträgen nicht stattfinden. Hinweise finden Sie auf den jeweiligen Veranstalterseiten.
Beachten Sie zudem die sich kurzfristig ändernden Maßnahmen/ Vorschriften der jeweiligen Landesregierung/en sowie der Bundesregierung, die sich auf Ihre Selbständigkeit auswirken. Anmerkung: rechtlich gelten im Nebenerwerb die gleichen Voraussetzungen !

(*) Selbstverständlich sind uns auch die Vollerwerbsgründer wichtig und immer herzlich auf unserer Seite willkommen!