Eck­punk­te “Über­brückungs­hil­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Un­ter­neh­men, die ih­ren Ge­schäfts­be­trieb im Zu­ge der Co­ro­na-Kri­se ganz oder zu we­sent­li­chen Tei­len ein­stel­len müs­sen”

Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in verschiedenen Branchen zur weitgehenden oder vollständigen Schließung des Geschäftsbetriebs geführt. Seitens der davon betroffenen Unternehmen gibt es erheblichen Bedarf an finanzieller Hilfe, um die wirt-schaftlichen Folgen der Schließung abzumildern. Die Bundesregierung hat in der gesamten Wirtschaft direkt nach Beginn des Lockdown die Unternehmen mit umfangreichen Maßnahmen (Soforthilfe, KfW-Sonderprogramm inklusive KfW-Schnellkredit) unterstützt und so dazu beigetragen, liquiditätsbedingte Insolvenzen abzuwenden.

Inzwischen werden zwar viele Beschränkungen graduell wieder gelockert, aber bei zahlreichen Unterneh-men ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Krise immer noch ganz oder teilweise eingeschränkt.

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Veröffentlicht in Förderung, Unternehmer.

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