Mit Schreiben vom 22.12.2020 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Verlängerung der Regelungen zur Stundung/ Vollstreckung von Steuerforderungen in der Corona-Krise erlassen. Sie sehen steuerliche Erleichterungen für diejenigen Steuerpflichtigen vor, die von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind.

Ergänzendes BMF-Schreiben zur Stundung/ Vollstreckung von Steuerforderungen in der Corona-Krise
Alexander Hof (Gründen im Nebenerwerb)
Beiträge anzeigen von Alexander Hof (Gründen im Nebenerwerb)Gründen im Nebenerwerb bietet (angehenden) Gründern und Unternehmern ein umfangreiches Informationsportal mit wertvollen Tipps, Seminar- und Veranstaltungsangeboten sowie individuelle Beratungen und Coaching in nahezu allen gründungsrelevanten Bereichen an. Neben einer gewöhnlichen Beratungsdienstleistung erhalten potentielle Enterpreneure bei "Gründen im Nebenerwerb" auch sog. Tragfähigkeitsbescheinigungen, bspw. für die Beantragung des Gründungszuschusses.
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