Höherer Kinderzuschlag bei EXIST

Um Gründerinnen und Gründern mit Kindern den Einstieg in die Selbständigkeit zu erleichtern, gibt es im Rahmen von EXIST-Gründerstipendium zusätzlich einen Kinderzuschlag. Im Herbst 2016 wurde der Kinderzuschlag nun erstmals seit 2007 von 100 Euro auf 150 Euro pro Monat und pro Kind erhöht.

Den Zuschlag gibt es für jedes unterhaltspflichtige Kind. Die Gründerin oder der Gründer müssen dies lediglich bei der Antragstellung gegenüber der Hochschule oder dem Gründungsnetzwerk angeben und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes den Unterlagen beifügen. Auch für Kinder, die während der Förderung geboren werden, gibt es ab dem ersten Monat den Kinderzuschlag. Mit der Erhöhung möchte das BMWi die Familienfreundlichkeit der EXIST-Förderung weiter steigern und vor allem auch Frauen ermuntern, sich selbständig zu machen.

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Gründen im Nebenerwerb bietet (angehenden) Gründern und Unternehmern ein umfangreiches Informationsportal mit wertvollen Tipps, Seminar- und Veranstaltungsangeboten sowie individuelle Beratungen und Coaching in nahezu allen gründungsrelevanten Bereichen an. Neben einer gewöhnlichen Beratungsdienstleistung erhalten potentielle Enterpreneure bei "Gründen im Nebenerwerb" auch sog. Tragfähigkeitsbescheinigungen, bspw. für die Beantragung des Gründungszuschusses.

Zudem können Sie bei "Gründen im Nebenerweb" auch Unterstützung bei der Erstellung Ihres eigenen Imagevideos / Elevator Pitches sowie dem anschließenden Schnitt und der Vermarktung über die eigene Homepage bzw. die sozialen Medien erhalten. Durch diese Angebote sticht die Plattform als Full-Service-Anbieter in der Gründungslandschaft hervor.

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