Immobilienmakler müssen künftig Prüfung ablegen

Wer Immobilienmakler werden will, braucht bislang nur eine behördliche Erlaubnis – eine Prüfung verlangt der Gesetzgeber nicht. Um die Verbraucher besser zu schützen, hat das Kabinett neue Regeln beschlossen. Makler müssen künftig ihre Qualifikation nachweisen.

Um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten, müssen Immobilienmakler in Zukunft einen Nachweis ihrer Sachkunde erbringen. Die Bundesregierung hat in einem Gesetzentwurf neue Regeln zur Berufszulassung von Maklern und Wohnungseigentumsverwaltern beschlossen. Verwalter brauchen künftig eine Erlaubnispflicht, für die ebenfalls eine erfolgreich abgelegte Prüfung sowie eine Berufs-Haftpflichtversicherung erforderlich sind. Damit würden Eigentümer vor finanziellen Schäden durch eine “fehlerhafte Berufsausübung” geschützt, erklärte das Wirtschaftsministerium.

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