Innovationsberatung “go-Inno”

Kleine Unternehmen und Startups der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks können auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Die Richtlinie für das Förderprogramm go-Inno (BMWi-Innovationsgutscheine) wurde bis Ende 2020 verlängert.

„Wir wissen, dass es gerade in kleinen Unternehmen und Startups viele gute, manchmal auch sogar außergewöhnliche Ideen gibt. Aber Ideen alleine reichen nicht. Mit qualifizierter und zielgerichteter Beratung wollen wir dabei helfen, dass die Unternehmen ihr Potenzial ausschöpfen und wirtschaftlich erfolgreich sind,“ so Iris Gleicke, parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), in einer Pressemitteilung.
Das Förderprogramm go-Inno fördert externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen. Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten erhalten eine Erstattung von bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung zur Professionalisierung des firmeneigenen Innovationsmanagements.
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter www.bmwi-innovationsgutscheine.de, dem Online-Portal zum BMWi-Förderprogramm „go-Inno“.

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