seit 01.01.2022 bis 31.03.2022: Verlängerung Kurzarbeitergeld (KugverlV)

Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungs­­verordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31.03.2022 verlängert.

Details in der Pressemeldung des BMAS vom 24.11.2021

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Veröffentlicht in Arbeitgeber, Existenz, Förderung, Unternehmer.

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