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seit 01.08.2018: Neues Reiserecht für angehende Reisevermittler/Reisebüros

Das seit 01.07.2018 geltende neue Reiserecht berücksichtigt jetzt auch Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Diese Unternehmen müssen mehr denn je darauf achten, ob sie ihre Informationspflichten gegenüber den Reisenden auch erfüllen:

Reiseveranstalter:
Darunter fallen die klassischen Anbieter von Pauschalreisen. Dazu gehören mindestens zwei Reiseleistungen, zum Beispiel Übernachtung, Beförderung und Vermietung von KfZ. Sobald im Angebot die Rede ist von Pauschale, Package oder Arrangement, handelt es sich um eine Pauschalreise.

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Veröffentlicht in Information.

Gründen im Nebenerwerb bietet (angehenden) Gründern und Unternehmern ein umfangreiches Informationsportal mit wertvollen Tipps, Seminar- und Veranstaltungsangeboten sowie individuelle Beratungen und Coaching in nahezu allen gründungsrelevanten Bereichen an. Neben einer gewöhnlichen Beratungsdienstleistung erhalten potentielle Enterpreneure bei "Gründen im Nebenerwerb" auch sog. Tragfähigkeitsbescheinigungen, bspw. für die Beantragung des Gründungszuschusses.

Zudem können Sie bei "Gründen im Nebenerweb" auch Unterstützung bei der Erstellung Ihres eigenen Imagevideos / Elevator Pitches sowie dem anschließenden Schnitt und der Vermarktung über die eigene Homepage bzw. die sozialen Medien erhalten. Durch diese Angebote sticht die Plattform als Full-Service-Anbieter in der Gründungslandschaft hervor.

Angaben gemäß §5 TMG:

Gründen im Nebenerwerb
c/o Alexander Hof
Badener Str. 13
86916 Kaufering

Telefon: +49 8191 3314670
Telefax: +49 8191 3314671
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Instagram: @gruendenimnebenerwerb

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Gewähltes Mitglied des Regionalausschusses (Stellvertretender Vorsitzender) Landsberg am Lech und der Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern (2021 bis 2026) sowie in den dortigen Fachausschüssen für Digitalisierung und Umwelt & Energie.