FAQ – meistgestellte Fragen

Häufige Fragen zur Plattform

Die uns am meisten gestellten Fragen zu unserer Plattform finden Sie hier. Wir versuchen diese stets kurz, knapp und verständlich zu beantworten.

Warum wurde "Gründen im Nebenerwerb" initiert?

Es gibt so viele Informationen im Netz. Aber sind diese aktuell, sind diese richtig? Uns ist es wichtig Ihnen fundierte Informationen an die Hand zu geben. ...

Welche Inhalte bietet "Gründen im Nebenerwerb"?

Wir arbeiten ständig an unseren Inhalten und Angeboten rund um das Thema Gründung und gehen sukzessive damit online. Aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren werktäglichen Blogbeitrag.

Wie kann mich "Gründen im Nebenerwerb" unterstützen?

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben. Lassen Sie uns über das Kontaktformular einfach Ihre Frage zukommen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Ist die Nutzung der Angebote kostenpflichtig?

Grundsätzlich stehen Ihnen die Angebote auf der Webseite "Gründen im Nebenerwerb" kostenfrei zur Verfügung.

Da der Unterhalt der Webseite mit Kosten verbunden ist, bieten wir auch kostenpflichtige Angebote an. Darunter fallen z.B. unsere Beratungsangebote.

Kurze, einfache und allgemeine Anfragen werden in der Regel kostenfrei angeboten. Sollten hingegen konkrete und/oder komplexe Fragen geklärt werden, ist dies nur kostenpflichtig möglich.

Wenn Sie Partner oder Unterstützer werden möchten, gibt es hier auch verschiedene Optionen, welche Sie bitte bei uns erfragen.

Grundsätzlich gilt bei uns:

Sollte eine Leistung für Sie entgeltpflichtig sein bzw. werden, würden wir Ihnen dies stets vorab mitteilen und/oder Ihnen ein entsprechendes unverbindliches Angebot zukommen lassen.

Wie kann ich mit "Gründen im Nebenerwerb" Kontakt aufnehmen?

Ganz einfach: hier können Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular versenden.

Wie kann ich Berater bei "Gründen im Nebenerwerb" werden?

Wenn Sie auf selbständiger Basis Berater für "Gründen im Nebenerwerb" werden möchten, lassen Sie uns bitte  Ihre Vita, Referenzen und Ihre Tätigkeitsschwerpunkte unter Bewerbung als Berater zukommen.

Wie kann ich Partner von "Gründen im Nebenerwerb" werden?

Sie möchten Partner oder Unterstützer werden? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf ... Wir lassen Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.

Unser Gründungs-ABC

Würfel, Buchstaben, ABC, Alphabet

Täglich erreichen uns vielfältigste Fragen rund um die Gründung. Anlass für uns, Ihnen in unserem Gründungs-ABC ausgewählt die wesentlichsten Punkte - kurz und kompakt - vorzustellen. Die Aufstellung wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert und erfüllt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Wichtigstes Kriterium ist es allerdings, sich nicht zu "verzetteln".

A

Anmeldung
Grundsätzlich zu unterscheiden: gewerblich vs. freiberuflich

Abschreibung
GWG vs. AfA (geringwirtschaftliches Wirtschaftsgut vs. Absetzung für Abnutzung)

Arbeitsvertrag
Auch wenn die Nebentätigkeit grundsätzlich möglich ist (siehe Gewerbefreiheit) sollte diese mit dem Arbeitgeber geklärt sein. Tipp: Blick in den Arbeitsvertrag.
Bei Umwandlung von Neben- in Haupttätigkeit sollte ein Blick in Arbeitsvertrag hinsichtlich der Kündigungsfristen geworfen werden.

B

BEP (Break-Even-Point)
Ist der Punkt, an dem der Umsatz alle Kosten (betrieblich und privat) deckt.

Beratung
Ganz wichtig sich auszutauschen und Feedback zum Vorhaben einholen.

Berufsgenossenschaft
Die wichtigste Versicherung für den Unternehmer, neben der Berufshaftpflichtversicherung. Ob eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Absicherungsmöglichkeit besteht sollte geklärt werden. Dies hängt u. a. davon ab, ob die Tätigkeit gefahrgeneigt ist und / oder ob man Mitarbeiter beschäftigt.

Berufshaftpflichtversicherung
Für uns die wichtigste Versicherung die Sie haben sollten. Nicht zu verwechseln mit der privaten Haftpflichtversicherung.

BGB
Das bürgerliche Gesetzbuch dürfte für die meisten Unternehmer relevant sein. Im Gegensatz dazu gibt es das HGB.

Buchhaltung / Buchführung
Grundsätzlich zu unterscheiden "einfache Buchführung" vs. "doppelte Buchführung"

Businessplan
Grundsätzlich für jeden Gründer empfehlenswert. Ohne Planungsgrundlagen ist kein zielgerichtetes Handeln möglich. Zudem ist der Businessplan Grundlage für eine Bankenfinanzierung, öffentliche Fördermittel sowie der Förderung der Bundesagentur für Arbeit.

C

Coaching
Für die Begleitung in die Selbständigkeit kann man Coachingprogramme in Anspruch nehmen. U. U. gibt es Zuschüsse für eine Begleitung (außer Rechts-, Steuer-, und Versicherungsfragen).

Controlling
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems. Hauptaufgaben sind die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer wirtschaftsrelevanten Quellen zusammen.

D

Doppelte Buchführung
I. d. R. ab einem Umsatz größer 600.000 € / Jahr und / oder einem Gewinn größer 60.000 € / Jahr. Auch erforderlich mit dem Eintrag ins Handelsregister.

E

Eichamt
Zählen, Messen, Wiegen etc., sind Vorgänge die dem Eichamt gemeldet werden. Sollten Sie derartiger Tätigkeiten nachgehen nehmen Sie vorab Kontakt mit dieser Stelle auf.

Einkommensteuer
Mit Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit besteht die Einkommensteuerverpflichtung deren Abgabe i. d. R. dann nur noch elektronisch möglich ist.

Einnahmen-/Überschußrechnung
In der Regel mittels Vorlage EÜR des Finanzamtes. Andererseits gibt es die doppelte Buchführung. Auch in Abhängigkeit der Rechtsform und Art der Selbständigkeit zu prüfen.

Einstiegsgeld
Eine Möglichkeit, ohne Rechtsanspruch, aus ALG II in die Vollselbständigkeit gefördert werden zu können

Erlaubnispflicht, d.h. bedarf es bei der Ausübung einer Erlaubnis?

F

Fachliche Voraussetzungen
Sind bei jeder Gründung unerlässlich (Schuster bleib bei Deinen Leisten)

Finanzamt
Vom Finanzamt erhalten Sie nach Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens Ihre Steuernummer, unter der Sie dann als Unternehmer Ihre Rechnung stellen können.
Dem Finanzamt haben Sie regelmäßig Ihre Einkommensteuererklärung, in elektronischer Form, zu übermitteln. Darüber hinaus ggf. auch Ihre Umsatzsteuermeldungen.

Finanzierung, wie
- Privat
- Bank
- öffentliche Finanzierung
- VC
- Crowdfunding, -investing
- Bürgschaft (privat, öffentlich)
- etc.
Es gibt nicht "die eine" Finanzierung. Es gibt immer mehrere Möglichkeiten und nicht jede Art der Finanzierung passt auf alle Vorhaben.

Firmennamen
Einen Firmennamen, unter dem eine Rechnung gestellt wird, hat man i. d. R. erst mit Eintrag ins Handelsregister.

Franchising
Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Franchise ist gekennzeichnet durch ein einheitliches Auftreten am Markt. Hierfür muss der Franchisenehmer dem Franchisegeber in der Regel Entgelt bezahlen für z. B. Eintrittsgebühr, Werbekostenzuschläge und Abgaben vom lfd. Umsatz.

Freier Beruf
Nicht alles was umgangssprachlich aus freien Stücken ausgeübt wird ist freiberuflich. Die steuerrechtlich Relevante Erklärung finden Sie in §18 Einkommensteuergesetz.

Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Die ist nur im Falle einer Vollselbständigkeit möglich.

Förderung
Unter dem Begriff Förderung sind meist die Zuschüsse gemeint, es gibt allerdings auch öffentliche Fördermittel

G

Gesellschaftsrecht
Je nach Rechtsform sollten Sie Kenntnisse im Gesellschaftsrecht haben, i. d. R. immer dann, wenn mehr als zwei Personen am Vorhaben beteiligt sind.

Gewerbe
Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob es ich um Tätigkeiten im Bereich Handel/Dienstleistung oder Handwerk handelt. Aus den einzelnen Tätigkeiten heraus ist nach der Gewerbeordnung (GewO) zu prüfen ob für diese Ausübung eine Erlaubnis, Zulassung etc. erforderlich ist. Zudem regelt das Einkommensteuergesetz in §15 was unter gewerblichen Einkünften zu verstehen ist.

Gewerbefreiheit
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 12:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html, Stand: 23.08.2016 - 15:59 Uhr
Vorsicht: Dennoch gibt es eine Reihe von Tätigkeiten deren Ausübung gewisser Voraussetzungen bedürfen.

Gewerbesteuer
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer wird unterschieden zwischen im Handelsregister eingetragenen und nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen. Bei der Gewerbesteuer handelt sich um eine kommunale Abgabe.

Gewerberecht
In der Gewerbeordnung ist geregelt unter welchen Bestimmungen und Bedingungen die ein oder andere selbständige Tätigkeit ausgeübt werden kann.

Gewinn ist nicht gleich Umsatz,
Zu unterscheiden ist der Gewinn vor Steuern vs. Gewinn nach Steuern

GEZ-Gebühren / GEMA
Können je nach Tätigkeit und Umfang anfallen

Gründungszuschuss
Eine Möglichkeit, ohne Rechtsanspruch, aus ALG I in die Selbständigkeit gefördert werden zu können

H

Handelsregister
Diverse Rechtsformen sind erst mit Eintrag ins Handelsregister möglich. Den Eintrag nimmt der Notar vor. Mit dem Eintrag ins Handelsregister ergeben sich gewisse Verpflichtungen nach dem HGB.

Handwerk
Zu klären ob die Tätigkeit ggf. einer Meisterverpflichtung unterliegt

Hausbankprinzip
Das bedeutet, dass z. B. öffentliche Förderung nicht ohne eine "durchleitende" Hausbank, i. d. R. sind dies die klassischen Bankinstitute, möglich ist. Die Hausbank muss demzufolge nicht zwingend Ihre aktuelle Hausbank sein.

HGB
Die entsprechenden Regelungen sind dem Handelsgesetzbuch zu entnehmen

I

Investitionen
In der Regel fallen mit der Gründung Investitionen an. Hier wird unterschieden in Sachinvestitionen und Betriebsmittel.

J

J

K

Kammerzugehörigkeit
Mit Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit wird man automatisch Mitglied der IHK und/bzw. der HWK.
Diese Zugehörigkeit ist meist mit Kammerbeiträgen verbunden.
Bei freiberuflichen Tätigkeiten gibt es ebenfalls Berufskammern, z. B. Ingenieur-, Rechtsanwalts- bzw. Steuerberaterkammer.

Kaufmännische Kenntnisse
Sind von Vorteil, wenn nicht oder nur rudimentär vorhanden ergibt sich Handlungsbedarf

Kfz-Haftpflichtversicherung
Mit der Versicherung klären sobald Sie mit dem privaten Kfz auch betrieblich unterwegs sind

Kleinunternehmer / Kleinunternehmerregelung
Diese Definition gibt es so nicht wirklich. Lediglich das Finanzamt kennt eine sog. "Kleinunternehmerregelung". Dies hat mit den Umsätzen zu tun, welche auf Antrag - ohne der Ausweisung der Mehrwertsteuer - getätigt werden können.

Krankenversicherung
Grundsätzlich zu unterscheiden gesetzlich vs. privat

Künstlersozialversicherung
Zu prüfen ist, ob Sie oder Ihre Tätigkeit zur Beitragspflicht der Künstlersozialversicherung unterliegt/unterliegen

L

Leistungsnachweise
Sind u. U. aufgrund der Art der Selbständigkeit erforderlich. Ein Beispiel: In der Gastronomie mit Alkoholausschank die sog. Gastwirteunterrichtung.

Liquidität
Neben dem nötigen Umsatz und Gewinn ist ausreichend Liquidität erforderlich um den Zahlungsforderungen nachkommen zu können.

M

Mietvertrag
Blick in den Mietvertrag hinsichtlich selbständiger Nutzung, zudem mit der örtlichen Kommune die selbständige Nutzung klären.

Mitarbeiter
Wenn Mitarbeiter eingestellt werden sollen ist eine Betriebsnummer zur Anmeldung zur Sozialversicherung von Nöten. Daneben sollten Sie mit Mitarbeitern einen Arbeitsvertrag schließen. Zudem stellt sich die Frage nach der Art des Arbeitsverhältnisses:
- Ausbildung
- Minijob
- Midijob
- Teilzeit
- Vollzeit
- etc.

Meisterpflicht
Zu klären ob die Tätigkeit einer Meisterverpflichtung unterliegt.

N

Nebenerwerb
Grundsätzlich zu klären, ob es sich um eine Nebentätigkeit handelt. Wie viele Stunden werden geleistet, wie viel Gewinn wird erwirtschaftet, sind Mitarbeiter angestellt?

Nutzungsänderungsantrag
Sollten Sie Räumlichkeiten, anders als bisher, nutzen wollen, nehmen Sie vorab mit der zuständigen Stelle Kontakt auf.

O

Oeffentliche Fördermittel
Neben Landesmittel gibt es auch Bundesmittel, ohne Rechtsanspruch. In der Regel sind damit zinsgünstige Darlehen gemeint, welche anfänglich tilgungsfrei sind und für die Hausbank mit "Haftungsentlastungen" versehen sind/versehen werden können. Allerdings gilt hierbei die sog. Vorbeginnklausel.

P

Patente
Es ist zu prüfen, ob Schutzrechte verletzt werden oder Schutzrechte erworben werden sollen

Persönliche Voraussetzungen
Sind unerlässlich, denn als Unternehmer Sie Ansprechpartner für jeden und alles

Pflegeversicherung
Grundsätzlich zu unterscheiden gesetzlich vs. privat

Phantasienamen
Beachten Sie bitte die Hinweise unter Firmennamen bzw. Patente

Q

Qualität
Ihre Leistung / Ihre Produkte sollten dem aktuellen Stand entsprechen. Zudem gilt Qualität vor Quantität

R

Rechnungen
Bei Rechnungen müssen, sofern Sie einen Vorsteuerabzug tätigen wollen, diverse Pflichtangaben enthalten sein

Rechtsanwalt
Bereits vor der Gründung hinsichtlich rechtlicher Fragestellungen, Verträge (AGB's etc.) kontaktieren

Rechtsform(en), wie
- Einzelunternehmen
- GbR
- e.K.
- OHG
- KG
- UG (haftungsbeschränkt)
- GmbH
- AG
- PartG
- PartGmbB

Rentabilität
Eine positive Rentabilität heißt noch lange nichts. Die Rentabilität ist immer im Zusammenhang mit der Liquidität zu sehen.

Rentenversicherung
Prüfen ob die auszuübende Tätigkeit der Rentenversicherungspflicht unterliegt

Roter Faden
Diesen würden wir Ihnen gerne an dieser Stelle für Ihr Vorhaben geben. Dies ist allerdings nicht ganz so einfach. Es müssen unterschiedlichste Themen geklärt werden. Dies wiederum führt u. U. zu einer gewissen Komplexität. Greifen Sie daher auf das Know-how unserer Experten zurück. Nichts ist genauer als eine persönliche und individuelle Beratung.

S

Scheinselbständigkeit
Zu prüfen ist, ob bei der Ausübung eine mögliche Scheinselbständigkeit vorliegt

Sozialversicherungsrecht
Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich gesetzlich geregelt. Es ist sinnvoll die Sozialversicherungszweige und deren Bedeutung für die anzustrebende Selbständigkeit zu prüfen.

Steuerberater
Anzuraten bereits vor der Gründung bezgl. der steuerlichen Beratung aufzusuchen

Steuerlicher Erfassungsbogen
Kurz nach der Anmeldung erhalten Sie viel Post, u. a. vom Finanzamt. Mit dem steuerlichen Erfassungsbogen wird Ihr Betrieb erfasst und im Anschluss die Steuernummer übermittelt. Dies ist wichtig für die ordnungsgemäße Rechnungsstellung.

Steuern, wie
- Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
- Kirchensteuer
- Körperschaftssteuer
- Solidaritätszuschlag
- Umsatzsteuer (Vorsteuer, Mehrwertsteuer)
sollten unbedingt eingeplant werden. Demzufolge ist mit Steuervoraus- als auch nachzahlungen zu rechnen.

Steuerrecht
Themen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag werden Ihnen auch in der Selbständigkeit begegnen. Als Selbständiger nicht mehr steuerpflichtig zu sein, stimmt nicht.

T

T

U

Ueberwachungsbedürftig, d. h. ist das zu gründende Unternehmen überwachungsbedürftig?

Umsatz
Darunter versteht man die erzielten Erlöse. Zu klären ist, ob Sie Mehrwertsteuer in den Rechnungen ausweisen (müssen) oder nicht und wie hoch der Steuersatz auf Ihre Leistung / Produkt ist.

Umsatzsteueridentifikationsnummer
Eine Umsatzsteuer-Id benötigen Sie in der Regel, wenn Sie Business to Business innerhalb der EU Waren bzw. Dienstleistungen erbringen.
Bei einer Firmenneugründung kann die Erteilung direkt beim zuständigen Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden. Im Nachgang ist dies auch über www.bzst.de möglich bzw. gleich über das Formular zur Online-Beantragung.

Umsatzsteuervoranmeldung
Als Neugründer mit Mehrwertsteuerausweisung innerhalb der ersten beiden Geschäftsjahre monatlich elektronisch ans Finanzamt zu melden

Unternehmensnachfolge
Eine Art "Gründung im gemachten Nest". Dennoch sollten die möglichen Partner (Nachfolger vs. Übergeber) prüfen, ob Sie zusammenpassen.

Unternehmenswert
Hierüber lässt sich immer trefflich diskutieren. Was ist das Unternehmen Wert? Es gibt mehrere Wertermittlungsansätze, dennoch sollten die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung herbeiführen.

V

Versicherungen
Die wichtigsten Versicherungen sind die
- Betriebshaftpflichtversicherung sowie die
- Unternehmerversicherung (früher besser als Berufsgenossenschaft bekannt)
Daneben gibt es Versicherungen für fast alle Risiken (soweit es der Geldbeutel zulässt). Zu prüfen ist zudem, ob durch die Ausübung der selbständigen Tätigkeit nicht sogar Pflichtversicherungen (z. B. Berufshaftpflichtversicherung) bestehen

Verträge
Als Unternehmer haben Sie u. U. eine Vielzahl von Verträgen zu formulieren. Die können sein:
- AGB
- Kaufvertrag
- Geschäftsführer-/Gesellschaftervertrag
- Mietvertrag
- etc.

Vorbeginnklausel
In der Regel bei öffentlichen Fördermitteln wichtig: Nichts verbindlich unterschreiben oder anbezahlen, solange die Förderzusage der z. B. Hausbank nicht vorliegt

Vorgründungskosten
Prüfen ob nicht die ein oder anderen Kosten als Vorgründungskosten steuerlich geltend gemacht werden können

W

Weiterentwicklung / Weiterbildung
Ein wichtiger Bereich der Selbständigkeit. Stillstand ist "tödlich", denn wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Behalten Sie deshalb immer Ihren Markt, die Mitwettbewerber und die Zukunftsaussichten bzw. -Tendenzen im Auge.

X

X

Y

Y

Z

Zuschüsse
Zuschüsse sind durchaus rar gesät, aber es gibt Sie. Die bekanntesten sind Zuschüsse aus der Arbeitslosigkeit, aus ALG I der sog. Gründungszuschuss, aus ALG II das sog. Einstiegsgeld

Häufige Gründungsfragen

Hände, Power, Kraft, Sparschwein, Trinkflasche, Bürobedarf, Stifte, Blöcke, Kreativität, Ideenreichtum

Die Themen, zu denen uns aktuell die häufigsten Fragen erreichen. Bitte beachten Sie, dass jede Gründung einer individuellen Betrachtung bedarf. Zudem können Rahmenbedingungen (bspw. Recht und Steuern) durch Gesetzesänderungen jederzeit überholt werden.

Anmeldung

Die Anmeldung der Selbständigkeit sollte für Sie immer der letzte Schritt sein bzw. einer der letzten Schritte sein. Schließlich werden diverse Stellen hiervon informiert bzw. sollten informiert werden. Bei einer gewerblichen Nebentätigkeit ist dies bei der Gewerbeanmeldung entsprechend anzuzeigen. Beachten Sie zudem, dass eine selbständige Tätigkeit in der Regel erst mit der Volljährigkeit angemeldet werden kann. So benötigen unter 18jährige z. B. neben der Ermächtigung ihres gesetzlichen Vertreters eine Erlaubnis der Vormundschaftsgerichts.

Die Anmeldung von gewerblichen Tätigkeiten hat immer beim Gewerbeamt vor Ort am Betriebssitz zu erfolgen. Bei freiberuflichen Tätigkeiten ist das zuständige Finanzamt die zuständige Stelle für die Anmeldung.

Arbeitsvertrag

Werfen Sie vor Aufnahme einer selbständigen (Neben)tätigkeit einen Blick in Ihren aktuellen Arbeitsvertrag.

Es gilt u. a. die sog. Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag zu beachten:

- Der Angestellte darf seinem Arbeitgeber aus Loyalitätsgründen mit seiner nebenberuflichen Tätigkeit keine Konkurrenz machen.

- Er darf auf Grund seiner Selbstständigkeit seine Pflichten als Arbeitnehmer nicht vernachlässigen.

- Er darf den Erholungsurlaub nicht so für die Selbstständigkeit nutzen, dass er unausgeruht wieder zur Arbeit kommt.

- Er muss weitere Vorschriften, ggf. geltende Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

- Er darf nicht während einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nebenberuflich arbeiten und damit seine Genesung gefährdet.

- Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, die besagen, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überstiegen werden darf, würde einem Vollangestellten also maximal weitere acht Stunden Arbeitszeit (bei vorausgesetzt einer 40-Stundenwoche) ermöglichen.

Sollte bei Ihnen nichts zu einer Nebentätigkeit im Vertrag stehen, lassen Sie es sich am Besten schriftlich bestätigen. Sie sollten Ihren Arbeitsplatz nicht unnötig gefährden. Damit schaffen Sie zudem Sicherheit für beide Seiten.

Beiträge IHK / HWK

Mit der Gewerbeanmeldung, auch im Nebenerwerb, werden Sie Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder/oder der Handwerkskammer (HWK) . Sie ist für alle Unternehmen mit Ausnahme von Freiberuflern und landwirtschaftlichen Betrieben Pflicht. Die für Sie zuständige Kammer meldet sich mit weiteren Informationen nach der Gewerbeanmeldung bei Ihnen. Durch die Zugehörigkeit ensteht auch eine Beitragspflicht. Für Kleingewerbetreibende (nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen) gibt es in den ersten Jahren jedoch Beitragsbefreiungen. Im Anschluss sind weitere Beitragsbefreiungen nach den Beitragssatzungen der Kammern beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen mögich.

Beratung

Wenn Sie in die Selbständigkeit gehen möchten ist der Austausch über Ihr Vorhaben wichtig. Deshalb nutzen Sie Beratunsgangebote. Um so mehr Sie sich austauschen umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Vorhaben wie geplant umsetzen lässt. Zudem bekommen Sie Feedback zum Vorhaben und können über das weitere Vorgehen bzw. Festhalten an der Idee entscheiden. Auch "Gründen im Nebenerwerb" bietet Beratungsmöglichkeiten an. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.

Buchhaltung

Hier wird unterschieden zwischen der einfachen und der doppelten Buchführung.

Als Einzelunternehmen, nicht im Handelsregister eingetragen, ist die einfache Einnahmen- Überschusssrechnung ausreichend. Die Buchführung erfolgt in Form der Vorlage EÜR der Finanzverwaltung. Liegt der Jahresumsatz über 600.000 € und/oder der Ertrag/Gewinn über 60.000 € im Jahr wäre die doppelte Buchführung erforderlich.

Die doppelte Buchführung ist aber auch erforderlich, wenn Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister, eintragen lassen. Ausnahem gibt es allerdings auch hier, z.B. beim eingetragenen Kaufmann (e. K.).

Freiberufler hingegen erstellen in der Regel nur eine einfache Einnahmen/Überschußrechnung. Allerdings kann auch hier eine andere Rechtsform, z. B. GmbH, zu einer doppelten Buchführungspflicht führen.

Businessplan

Wir raten jedem Gründer zur Erstellung eines Businessplans. Letztendlich dient er der eigenen Planung, der richtigen Kalkulation und ggf. der Finanzierung bzw. Förderung.

In Kürze stellen wir Ihnen eine Vorlage für Ihre Businessplanerstellung zur Verfügung.

Erlaubnisse

Es gibt in Deutschland den Grundsatz der Gewerbefreiheit. Nicht desto trotz unterliegen einige Tätigkeiten gewisser Erlaubnisse bzw. Genehmigungen. Prüfen Sie daher unbedingt vor Aufnahme der Selbständigkeit, auch im "Nebenerwerb", ob Sie für Ihre Tätigkeit über alle erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

Finanzierung

Auch für Gründer im Nebenerwerb gibt es Möglichkeiten der Finanzierung. Aufgrund der Vielzahl von Möglichkeiten wird und kann an dieser Stelle nicht auf die Einzelnen eingegangen werden.

Franchise

Auch für Nebenerwerbsgründungen besteht die Möglichkeit des Franchising. Alleine in Deutschland gibt es annähernd 1.000 Franchisesysteme. Was ist Franchise? Beim sog. Franchise handelt es sich um ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Dabei räumt ein Franchise-Geber, seinen Franchisenehmern das Recht ein, mit seinen Produkten / Dienstleistungen unter seinem Namen ein Geschäft zu betreiben. Hierfür entstehen allerdings sog. "Einstiegsgebühren", laufende Provisionen und Werbekostenpauschalen.

Freiberuflich / Gewerblich

An den freien Beruf werden hohe Anforderungen gestellt, siehe Paragraph 18 Einkommensteuergesetz.

Das heisst, dass nicht jeder, der in freien Stücken einer Selbständigkeit nachgeht auch freiberuflich unterwegs ist. Bei den freien Berufen gilt es zu prüfen, ob Sie den Katalogberufen oder den katalogähnlichen Berufen angehören. In der Regel ist als Freiberufler ein Hochschulstudium oder eine gleichwertige Ausbildung erforderlich.

Genehmigungen

Es gibt in Deutschland den Grundsatz der Gewerbefreiheit. Nicht desto trotz unterliegen einige Tätigkeiten gewisser Erlaubnisse bzw. Genehmigungen. Prüfen Sie daher unbedingt vor Aufnahme der Selbständigkeit, auch im "Nebenerwerb", ob Sie für Ihre Tätigkeit über alle erforderlichen Voraussetzungen verfügen.

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist ein Zuschuss der Gründern aus der Arbeitslosigkeit gewährt werden kann. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Dieser kann auch nur für eine selbständige Vollerwerbstätigkeit beantragt werden, wenn diese über 15 Wochenstunden liegt. Daraus kann abgeleitet werden, dass dieser Nebenerwerbsgründern nicht gewährt werden kann.

Der Gründungszuschuss als solches ist ein zwei Phasen Fördermodell. In Phase eins kann der Zuschuss in  Höhe des ALG-I Anspruches plus 300 € monatlich für sechs Monate gewährt werden. In der Anschlußphase zwei kann er für weitere neun Monate a 300 € gewährt werden.

Wichtig ist, dass die Anträge vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der zuständigen Arbeitsagentur gestellt werden. Die Antragsstellung ist frühestens nach einem Tag ALG-I -Anspruch mögllich. Der letzte Termin für die Beantragung und Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ist 150 Tage vor Auslauf des ALG-I-Anspruches. Zudem muss ein Businessplan erstellt und von einer fachkundigen Stelle geprüft werden. "Gründen im Nebenerwerb" ist eine fachkundige Stelle.

Gerne beraten wir Sie bezüglich der Beantragung des Gründungszuschusses. Darüber hinaus können wir auch eine fachkundige Stellungnahme abgeben. Kontaktieren Sie uns.

Handwerk

Gründer im Handwerk sollten vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit unbedingt prüfen, ob diese der Meisterpflicht unterliegt.

Achtung: Änderungen seit 2020 - Nachfolgende Tätigkeiten wurden wieder meisterpflichtig:

• Behälter- und Apparatebauer
• Betonstein- und Terrazzohersteller
• Böttcher
• Drechsler und Holzspielzeugmacher
• Estrichleger
• Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
• Glasveredler
• Orgel- und Harmoniumbauer
• Parkettleger
• Raumausstatter
• Rollladen- und Sonnenschutztechniker
• Schilder- und Lichtreklamehersteller

Privat kann man so gut wie alles selbst machen, z. B. malern. Sobald man mit einer Tätigkeit hingegen sein eigenes Geld verdienen möchte sind hier alle erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen und zu erfüllen. Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht vor Strafe.

Mitarbeiter

Werden Angestellte, auch durch Nebenerwerbsgründer, beschäftigt, muss man eine Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken beatragen. Die Betriebsnummer muss beantragt werden, sobald der erste Mitarbeiter eingestellt wird. Die Nummer ist für die Anmeldungen zur Sozialversicherung und bei der Krankenkasse relevant.

Notfallkoffer

Bereits zu Beginn der Selbständigkeit sollte an den sog. "betriebswirtschaftlichen Notfallkoffer" gedacht werden. Was, wenn auf einmal die Handlungsfähigkeit entfällt. Haben Sie jemanden, der einspringen kann oder jemanden, der weiß, wo er findet was er braucht um weiter agieren zu können. sei es Auftragsbücher, Firmenkorespodenz, Finanzamtsunterlagen, Unterlagen von Bank und Versicherungen bis hin zu sensiblen Passwörtern. Nur ohne Vollmacht, wird der Vertraute ggf. auch nicht handeln können.

Schieben Sie dieses Thema nicht auf die lange Bank, sondern bauen Sie Ihren Notfallkoffer gleich parallel zur Gründung auf und wichtig: Aktualisieren Sie die Unterlagen und halten Sie sie stets aktuell.

Planung

Planen Sie genügend Zeit für die Umstzung Ihrer Geschäftsidee ein. Sie sollten dies nicht überstürzen. Die "Businessplanung" sollte zu Anfang stehen und die Anmeldung der Selbständigkeit am Ende des Prozesses.

Recht-liches

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht auf  Ihre Rechts- und / oder Steuerfragen eingehen. Es gibt in Deutschland gesetzliche Regelungen, dass dies lediglich den Rechts- und Steuerberatern vorbehalten ist.

Suchen Sie sich hier eine Begleitung / Unterstützung nach Wahl. Hierbei sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden.

Rechtsform

Es gibt in Deutschland eine Vielzahl von verschiedenen Rechtsformen. Die am weitest verbreitesten sind das Einzelunternehmen und die UG bzw. GmbH.

Die Wahl der Rechtsform sollte wohl überlegt sein und wird tendenziell erst am Ende des "Reifungsprozesses" der Selbständigkeit festgelegt.

So spielen hier verschiedene Aspekte, wie die Anzahl der Gründer, die Finanzierung, die Reputation und Haftung mitunter eine Rolle.

Steuerlicher Erfassungsbogen

In der Regel hat das Finanzamt allen Gewerbetreibenden vier bis sechs Wochen nach der Anmeldung einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" zugesandt. Im Anschluss hatten Sie in der Regel vier Wochen Zeit diesen Bogen auszufüllen und an das Finanzamt zurückzusenden. Im Anschluss erteilte das Finanzamt die Steuernummer, welche Sie benötigen um ordentliche Rechnungen schreiben zu können.

Auch die Frage der Buchführung (einfach/doppelt) als auch die Frage nach der Kleinunternehmerreglung wurden mit diesem Bogen gestellt.

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU umsatzsteuerfrei verkaufen oder erwerben wollen, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese wird ebenfalls mit dem steuerlichen Erfassungsbogen beantragt.

Da der Bogen gewisse Risiken birgt, ist es sinnvoll für ein sicheres Ausfüllen einen Steuerberater mit hinzuziehen.

NEU: Ab 2021 ist es erforderlich den Bogen über obigen Link direkt über www.elster.de auszufüllen und ans Finanzamt zu übermitteln.

Steuern

Auch der Gründer im Nebenerwerb hat auf seine Einkünfte Steuern, wie z. B. Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und ggf. weitere zu bezahlen. Welche Steuern und in welchem Umfang hängt von verschiedenen Faktoren ab. So spielen der Familienstand und die Einkünfte aus anderen Einkommensarten eine Rolle.

Neben den obigen klassischen Steuern fällt auch die Umsatzsteuer an. In welcher Höhe und ob ggf. die sogenannte Kleinunternehmerregelung gewählt werden kann, sollte zudem geklärt werden. Bis zum 31.12.2019 liegt die Grenze der Kleinunternehmerregelung bei 17.500 €/ Jahr, seit 01.01.2020 bei 22.000 €/ Jahr.

Darüber hinaus gibt es die Gewerbesteuer, welche in Abhängigkeit der Rechtsform, des Standortes und des Ertrags / Gewinns abhängig ist.

Versicherungen

Es gibt eine Vielzahl an privaten und betrieblichen Versicherungen.

Die wichtigsten betrieblichen Versicherungen sind u. a. die Betriebshaftpflichtversicherung, ggf. eine (verpflichtende) Berufshaftpflichversicherung und die sog. Unternehmerversicherung "Berufsgenossenschaft bzw. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung".

Prüfen Sie vor Aufnahme der Selbständigkeit Ihre bestehenden Versicherungen hinsichtlich des Versicherungsumfangs und nehmen Sie mit einem Versicherer Kontakt auf, um zu klären was Sie ggf. Aufgrund Ihrer Tätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikos noch versichern könnten bzw. sollten.

Sind Sie falsch oder nicht versichert, wird dies in aller Regel bei einem Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung den Schaden nicht reguliert.

Soziale Absicherung

Unter sozialer Absicherung sind in erster Linie die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu sehen.

Arbeitslosenversicherung:
Im Nebenerwerb ist die freiwillige gesetzliche Arbeitslosenversicherung nicht möglich.

Rentenversicherung:
Diese kann auch zusätzlich zu einer abhängigen Beschäftigung anfallen. So sollte grundsätzlich zuerst geprüft werden, ob es sich nicht um eine Scheinselbständigkeit oder eine versicherungspflichtige Tätigkeit (z. B. Physiotherapeut) handelt. Auch bei meisterpflichtigen Tätigkeiten kann von einer Versicherungspflicht ausgegangen werden.

Erst wenn diese Punkte geklärt sind können Sie freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, sofern Sie dies möchten.

Künstler sollten zudem Kontakt mit der Künstlersozialkasse aufnehmen.

Kranken- und Pflegeversicherung:
Die Kranken- und Pflegeversicherung muss man stets in einem Paket betrachten. Zu unterscheiden ist u. a., ob die Selbständigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt wird oder nicht. Zu prüfen ist zudem, wenn die Selbständigkeit neben einem 450 € Job, einer Altersteilzeit, während Elternzeit oder während ALG-I bzw. ALG-II-Bezug ausgeübt werden soll, welche Auswirkungen dies auf die aktuelle Kranken- und Pflegeversicherung hat.

Da die Regelungen bei den Sozialversicherungen je Fall unterschiedlichst sein können raten wir bei dem sensiblen Thema im eigenen Interesse frühzeitig proaktiv auf die betreffenden Stellen zuzugehen.

Unternehmerversicherung:
Die Unternehmerversicherung, besser bekannt als Berufsgenossenschaft, deckt z. B. Arbeits- und Wegeunfälle in der Selbständigkeit ab. In der Regel sind hier Beiträge fällig. Diese sind u. a. abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefahrenklasse. Zudem gibt es Tätigkeiten, bei denen man als Selbständiger beitragspflicchtig wird. Wenn es keine Beitragspflicht gibt, dann kann man sich freiwillig absichern.

Mehr zu diesem Thema finden Sie unter www.dguv.de

Zuschüsse

Nach Zuschüssen wird gerne gefragt, da diese in der Regel nicht mehr zurückbezahlt werden müssen. Ob und in welchem Umfang diese gewährt werden bzw. gewährt werden können hängt vom jeweiligen Vorhaben und dem aktuellen Stadium des Vorhabens ab.

In aller Regel müssen Zuschüsse vor der verbindlichen Unterschrift für den jeweiligen Zweck beantragt und genehmigt worden sein.