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Verlängerung ALG I um 3 Monate – Sozialschutz-Paket II beschlossen

Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Nach dem Bundeskabinett hat am 14.05.2020 der Bundestag und am 15.5.2020 der Bundesrat den Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II beschlossen. Darin enthalten ist auch die Verlängerung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I (ALG I).  

Das Wirtschaftsleben ist wegen der Beschränkungen in weiten Teilen zum Erliegen gekommen, bei vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze eingebrochen. Das hat Folgen auch für den Arbeitsmarkt, in dem derzeit kaum in neue Jobs vermittelt wird. Deswegen wurde die Bezugsdauer des ALG I verlängert – und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 01.05.2020 und 31.12.2020 endet.

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Veröffentlicht in Existenz, Förderung, Gründer, Rechtsprechung, Soziale Absicherung, Startup.

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