Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (ProstAV)

Am 01.07.2017 wird das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft treten,  welches das Ziel verfolgt, die in der Prostitution tätigen Menschen zu  schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken und die Kriminalität in der Prostitution zu bekämpfen. Kernelemente sind die Einführung einer  Erlaubnispflicht für Betreiber eines Prostitutionsgewerbes und die  Einführung einer Meldepflicht für Prostituierte.

Wegen der länderübergreifenden Wirkungen des Anmeldeverfahrens und zur Ermöglichung der Datenübermittlung auch zwischen Behörden verschiedener
Länder wurden zu bestimmten Einzelheiten des Anmelde- und  Datenübermittlungsverfahrens bundeseinheitliche Regelungen erforderlich, welchen der Bundesrat in seiner Sitzung am 02.062017  zugestimmt hat, TOP 40.

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